Schopftintling Pilz des Jahres 2024

Schopftintling

Coprinus comatus

Wissenwertes: Herbstzeit ist Pilzzeit. Im Herbst bilden die meisten Pilze ihre Fruchkörper. Die Fruchkörper sind dass, was wir Menschen als Pilz bezeichnen. Doch der eigentliche Pilz befindet sich im Boden. An seinen Außenseiten bilden sich seine Fruchkörper. So wie z.B. der Schopftintling. Er ist bei uns in der Grafschaft Bentheim häufig zu sehen und realiv leicht zu erkennen. Seine Fruchtkörper erscheinen von Mai- November an Wegen, Feldern und in Gärten. Er hat eine Vorliebe für gedüngte Böden. Der Schopftintling gehört zu den Zersetzern. Er trägt also zum Abbau von Erde, Holz und Dung bei.

Schopflinge haben weiße, schuppige und walzenförmige Hüte mit einem Durchmesser von 2-6 cm und 6- 18cm Höhe.  Seine Lamellen sind zunächst weiß, später rosafarben bis sie sich schwarz verfärben. Die schwarze Sporenmasse zerläuft mt den Lamellen und des Hutfleisches zu einer tintenähnlichen Flüssigkeit.

Schon gewußt? Der Schopfttintling wird auch Spargelpilz genannt und ist der Pilz des Jahres 2024.     Er ist zwar ein beliebter Speispilz,  aber doch mit Vorsicht zu genießen. Erntet ihn nur – so wie alle Pilze-  wenn ihr Euch hundertprozentig sicher seid, dass es sich um einen Schopftintling handelt. Er kann leicht mit anderen giftigen Tintlingsarten verwechselt werden. Lasst die Finger von älteren Schopftintling- Exemplaren, denn sie können sich innerhalb weniger Stunden auflösen und sind dann ungenießbar. Und natürlich ist er NICHT roh genießbar. Zu große Mengen (über 25 Gramm) sollte nicht verzehrt werden, denn der Pilz enthält kleine Dosen von Coprin, was leicht giftig ist. Auch sollte während des Genuß von dem Schopftintling auf Alkohol verzichtet werden.

Wie können wir Pilze schützen? Es gibt mittlerweile viele Ursachen, die zu Artenverlust bei Pilzen führen. Dazu gehören Bodenverdichtung, Erosion, Klimaveränderungen, Verbauung, Pestizide, Nährstoffeintrag. Wie wir als einzelne Person  Pilze schützen können, erklärt sich dann schon von selbst, oder? Außerdem bedeutet Fruchtkörperschutz, dass geschützte Arten nur für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen (1kg pro Person am Tag). In Naturschutzgebieten gibt es ein Sammelverbot.